Montag, 27. Dezember 2010

BGH zum Anspruch auf Witwergeld für Homosexuelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden (Az.: IV ZR 16/09), dass Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Versorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusteht.

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 9

Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 aufbewahren: Die ursprünglich für das Kalenderjahr 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wird auf das Kalenderjahr 2012 verschoben. Bitte beachten Sie deshalb, dass die Lohnsteuerkarte 2010 mit den eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1.1.2011 bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gilt. In diesem Übergangszeitraum hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 während des Dienstverhältnisses aufzubewahren, er darf sie nicht vernichten! Die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für 2011 weiter.

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge weiter beantragen

Für Kapitalanleger ist es immer noch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung – mit der Anlage KAP – beizufügen. Solche Fälle können z. B. sein: Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt bzw. ausgeschöpft, der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und auf der Anlage KAP wird die sog. Günstigerprüfung beantragt, Steuerpfl ichtige können die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage für den Spendenabzug beantragen, die Ausnutzung von Verlustverrechnungen aus privaten Veräußerungsgeschäften soll in Anspruch genommen werden.
Daneben sind Fälle denkbar, in denen die Finanzämter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen anfordern. Des Weiteren muss die Anlage KAP auch bei Auslandskonten und -depots oder Zinsen aus Privatdarlehen, Steuererstattungszinsen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinnen aus GmbH-Anteilen und Lebensversicherungen ausgefüllt werden.

Dienstag, 21. Dezember 2010

Privat finanzierte Direktversicherungen im Alter, hinsichtlich der Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung, den privaten Lebensversicherungen gleichgestellt


Am 28.09.2010 hat das BVerfG entschieden (1 BvR 1660/08), dass privat finanzierte Direktversicherungen im Alter, hinsichtlich der Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung, den privaten Lebensversicherungen gleich-zustellen sind. Das gilt allerdings nur, solange der Arbeitnehmer während der Zeit der Beitragszahlung auch Versicherungsnehmer des Vertrages war. Denn dann handelt es sich nach Auffassung der Richter nicht mehr um betriebliche Altersversorgung.  Die Pressemitteilung des BVerfG überlasse ich Ihnen im Anhang. Der GKV-Spitzenverband hat ungewöhnlich schnell auf die Entscheidung reagiert und empfiehlt den Krankenkassen ab sofort auf die Erhebung der Beiträge auf die o. g. Leistungen einer Direktversicherung zu verzichten. Ab sofort muss also nur noch der Teil einer Direktversicherungsleistung verbeitragt werden, der nicht durch private Beiträge des Arbeitnehmers als Versicherungsnehmer finanziert wurde.  Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden von der Krankenkasse sogar erstattet – zumindest theoretisch. Allerdings verfügen die meisten Versicherer nicht über die notwendige Datenbasis um entsprechend geänderte Bescheinigungen zu erstellen. Ohne geänderte Bescheinigung gibt es weder Geld zurück noch eine Beitragsreduzierung.  Um sicherzustellen, dass auch zu Unrecht gezahlte Beiträge aus dem Jahr 2006 nicht verjähren, wird empfohlen, auf jeden Fall noch bis 31.12.2010 einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.  Zu beachten ist, dass die Krankenkassen den BVerfG-Beschluss derzeit nur bei der Direktversicherung umsetzen. Bei der Pensionskasse lässt die Begründung des BVerfG nach Meinung des GKV Spitzenverbands keine rechtlich ausreichend stabile Aussage zu, so dass es hier derzeit noch bei der vollen Beitragspflicht bleibt.

Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kalenderjahr 2009

Der EU-Ministerrat hat am 14.10.2010 die Frist, bis zu der EU-einheitlich Vorsteuer-Vergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009 eingereicht werden können, bis zum 31.3.2011 verlängert. Eine entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung durch Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ist nicht mehr möglich.

Das Bundesfinanzministerium lässt es deshalb zu, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das Kalenderjahr 2009 bis zum 31.3.2011 beantragen können. Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Kalenderjahr 2009 dem Bundeszen tralamt für Steuern bis zum 31.3.2011 übermitteln.

Montag, 20. Dezember 2010

Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2011

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2011 gelten folgende Größen:

• Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspfl ichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500 € bzw. im Monat mehr als 4.125 € verdienen.
• Die Kranken- und Pfl egeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 44.550 € bzw. von monatlich höchstens 3.712,50 € berechnet.
• Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000 € (alte Bundesländer – aBL) bzw. 57.600 € (neue Bundesländer – nBL) im Jahr.
• Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500 € (aBL) bzw. 4.800 € (nBL) monatlich berechnet.
• Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555 € (aBL)/2.240 € (nBL) monatlich.
• Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400 € monatlich geblieben.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung erhöht sich für das ganze Bundesgebiet auf 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pfl egeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt auf 3 %.

Beiträge zur Kranken-, Pfl ege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pfl egeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pfl egeversicherung.

Anmerkung: Seit dem 1.1.2009 besteht Krankenversicherungspfl icht für alle! Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Sachbezugswerte 2011: Der Wert für Verpfl egung wird ab 1.1.2011 auf 217 € monatlich angehoben (Frühstück 47 €, Mittag- und Abendessen je 85 €). Der Wert für die Unterkunft beträgt 206 €.

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 8

Dauerhafte Aufbewahrung von Unterlagen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen: Bis 31.12.2008 wurden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne unterschiedlich besteuert. So blieben z. B. private Veräußerungsgewinne aus Aktien und Investmentfonds – außerhalb der einjährigen Haltefrist – steuerfrei. Zur Sicherung und zum Beweis der Höhe der Anschaffungskosten zum Kaufzeitpunkt sollten alle Kaufbelege von Wertpapieren sowie die Depotauszüge aufbewahrt werden. So kann auch in (ferner) Zukunft nachgewiesen werden, zu welchem Kaufpreis welches Wertpapier zu welchem Zeitpunkt erworben wurde. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Wertpapiere vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, deren Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben. Aber auch beim Wechsel der depotführenden Bank können diese Unterlagen erhebliche steuerliche Bedeutung haben.

Sonntag, 19. Dezember 2010

Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 1.1.2011

Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern zu können, muss u. a. eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

Selbstständige müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspfl ichtverhältnis (also z. B. als Arbeitnehmer) gestanden haben. Der Antragsteller muss unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle.

Im Rahmen des vom Bundesrat am 24.9.2010 gebilligten Beschäftigungschancengesetzes treten ab 1.1.2011 folgende Änderungen in Kraft: Wer ab 1.1.2011 als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach 5 Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Versicherte mit 3 Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Wer bereits als Selbstständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31.12.2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31.3.2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten und nicht mehr einem Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit steigen die Beiträge von 17,89 € (alte Länder) bzw. 15,19 € (neue Länder) ab 2011 auf ca. 38 € bzw. ca. 34 € und ab 2012 auf das Doppelte. Für Existenzgründer ist prinzipiell immer folgende Sonderregelung vorgesehen: Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie einen hälftigen Beitrag von ca. 38 € bzw. 34 €.

Wer ab 2011 zweimal als Selbstständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.

Samstag, 18. Dezember 2010

Fotovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb eines Gewerbetreibenden

Jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer. Aus dem in dieser Vorschrift wurzelnden Objektsteuerprinzip folgt, dass jeder Betrieb auch dann gesondert zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist, wenn sich mehrere selbstständige Betriebe in der Hand desselben Steuerpfl ichtigen befinden.

Grundsätzlich können mehrere Betriebe eines Steuerpfl ichtigen aber auch eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder fi nanziell zusammenhängen. Kriterien hierfür sind die Art der gewerblichen Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmerschaft, die Betriebsstätte, die Zusammensetzung und Finanzierung des Aktivvermögens sowie die Gleichartigkeit der Betätigung.

Nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts stellt das Betreiben einer Fotovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmens aufgrund der Ungleichartigkeit der Tätigkeiten und des Fehlens der organisatorischen und wirtschaftlichen Verfl echtung einen eigenständigen Gewerbebetrieb dar. Es handelt sich um ungleichartige Betätigungen, die einander nicht ergänzen. Des Weiteren fehlen der wirtschaftliche und der organisatorische Zusammenhang. (Die Revision war zur Fortbildung des Rechts zum Bundesfi nanzhof zugelassen.)

Freitag, 17. Dezember 2010

Streit um Entbindung von der Schweigepflicht

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 1. April 2010 (Az.: 2 S 56/09) entschieden, dass ein privater Krankenversicherer gegebenenfalls nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn sich ein Versicherungsnehmer weigert, seinen früheren Zahnarzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Der Versicherungsfall bei einer zahnärztlichen Behandlung bereits mit der ersten Diagnostik und nicht erst mit der Behandlung selbst.

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2011

Mit den umsatzsteuerlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2010 wird ab 2011 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpfl ichtige Lieferungen von Indus trieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen und auf die steuerpfl ichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert. Unter die genannten Umsätze fällt insbesondere die Reinigung
von Gebäuden einschließlich Hausfassadenreinigung, von Räumen und von Inventar, einschließlich Fensterreinigung.

Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuldnerschaft ist, dass sowohl der leistende Unternehmer (Subunternehmer) als auch der Leistungsempfänger derartige Umsätze erbringen. Danach schuldet nicht (mehr) der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer. Steuerschuld und möglicher Vorsteuerabzug fallen somit beim Leistungsempfänger zusammen.

Leistende Unternehmer – also z. B. Lieferanten – dürfen ab dem 1.1.2011 in ihrer Rechnung an den Leistungsempfänger keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie müssen zwingend darin auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen – wie z. B. „Die Umsatzsteuerschuld geht an Sie als Leistungsempfänger gemäß § 13 b UStG über.“

Anmerkung: In der Praxis gibt es viele Problemfälle, die bei einem persönlichen Gespräch am besten geklärt werden können. Lassen Sie sich beraten.

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 7

Geschenke an Geschäftsfreunde: Für die gute Zusammenarbeit bedanken sich am Jahresende Steuerpflichtige bei ihren Geschäftspartnern i. d. R. mit kleinen Geschenken. Solche „Sachzuwendungen“ an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind – also z. B. Kunden, Geschäftsfreunde usw. – dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten der Gegenstände pro Empfänger und Jahr 35 € ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtkosten 35 € übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang. Eine Ausnahme sind Geschenke bis 10 €. Hier geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es sich um Streuwerbeartikel handelt. Hierfür entfällt auch die Aufzeichnungspflicht der Namen der Empfänger.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Elektronische Bilanz wird um ein Jahr – auf 2012 – verschoben

Für nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre sollte für Unternehmen die Pfl icht bestehen, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die Verbandsanhörung im Bundesfi nanzministerium am 11.10.2010 hat jedoch deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind.

Daher wird die Pfl icht zur Abgabe der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr um ein Jahr – also auf 2012 – verschoben.

Derweil sollten die betroffenen Unternehmen die Zeit bis zur erstmaligen Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren.

Ihr gutes Recht

Informieren Sie sich über die neuesten Urteile und Verbrauchertipps. Diesmal unter anderem zu Onlineeinkäufen, Kombikrediten für Bauherren und Strafgebühren bei Mobilfunkverträgen.

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 6

Geschenke an Arbeitnehmer: Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben den üblichen Zuwendungen auch ein Geschenk z. B. zum Jahresende überreichen, so kann er eine besondere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe von 10.000 € pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % pauschal besteuert werden. Sie sind allerdings sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen (für seine Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben ansetzen.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Wertermittlung ist keine Rechnung


Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. August 2010 entschieden (Az.: 12 U 86/10), dass ein Hausrat-Versicherer wegen arglistig falscher Angaben den Versicherungsschutz versagen kann, wenn ein Versicherter seinem Versicherer einen als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg einreicht, bei dem es sich in Wahrheit lediglich um eine Aufstellung angeblich erworbener Teile handelt.

Montag, 13. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 5

Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen – also z. B. für eine Weihnachtsfeier – bis 110 € (kein Bargeld!) einschließlich Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Bei Überschreiten der Freigrenze ist der gesamte Betrag dem Lohn hinzuzurechnen und wird somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zuwendungen können jedoch durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden; dann bleiben sie sozialversicherungsfrei.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Steuerfalle Weihnachtsgeschenk

Die Weihnachtszeit ist die Zeit der Präsente. Doch selbst wenn sich der Arbeitgeber spendabel zeigt, hat der Fiskus ein Wort mitzureden. Steuerberater Feindt zeigt, wie Schenker und Beschenkte Fallstricke umgehen.

Wenn Arbeitgeber Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten beschenkt, sollten sie sich nicht wundern, wenn ihnen statt "Danke" erst einmal die Frage "pauschalversteuert?" oder "Was hat es gekostet?" entgegenschallt.

Denn nicht nur an Weihnachten gilt als allgemeine Voraussetzung, dass Präsente aus betrieblichen Gründen gemacht werden und somit kein privater Aspekt dahinter steckt. Verschenken Unternehmer ihren Geschäftsfreunden Geschenke im Wert von bis zu 10 Euro, gelten diese als Streuwerbeartikel und fallen unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben. Eine Aufzeichnung der beschenkten Personen ist nicht notwendig. Dabei gilt bei vorsteuerabzugsberechtigten Schenkern der Nettowert, wer keine Vorsteuer abziehen kann, muss den Bruttowert zugrunde legen.

Bei Geschenken im Wert von bis zu 35 Euro sieht das Ganze dann schon anders aus. Hier sind genaue Aufzeichnungspflichten der Beschenkten zu berücksichtigen. Name und Adresse müssen verzeichnet werden. Außerdem gelten die 35 Euro als Freigrenze für den Gesamtwert aller Geschenke, die eine Person in einem Jahr von dem Unternehmer erhält. Wird dieser Betrag nicht überschritten, kann der Unternehmer den Aufwand als Betriebsausgaben geltend machen. Der Empfänger muss den erhaltenen Gegenwert dieses Geschenks dann versteuern. Verhindert werden kann dies durch den Schenker dadurch, dass er das Geschenk pauschal versteuert. Hierbei zahlt er den Pauschalsteuersatz von 30 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5Prozent der Einkommensteuer und ermäßigter pauschaler Kirchensteuer.

Bei einem Geschenkwert von über 35 Euro können diese seitens des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch hier besteht eine Aufzeichnungspflicht der Adressaten und die Versteuerung durch den Empfänger, soweit der Schenker nicht die Pauschalsteuerung anwendet.

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Freigrenzen und nicht um Freibeträge. Das heißt, dass bei einem Überschreiten der Grenze um 1 Cent der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

Ist der Empfänger der Geschenke als Arbeitnehmer beim Schenker beschäftigt und bekommt ein Geschenk zu einem bestimmten Ereignis (z.B. Geburtstag), ist für Sachzuwendungen der maximale Bruttowert von 40 Euro als Freigrenze angesetzt. Diese, als Betriebsausgabe anzusehende Sachleistung, ist dann lohn- und sozialversicherungsfrei. Geldgeschenke gelten hingegen nie als Betriebsausgabe, neben den Steuern fallen Sozialabgaben in voller Höhe an.

Steuertipp: Seien Sie bei Geschenken des Arbeitgebers vorsichtig und weisen Sie diesen darauf hin, wenn sie angesichts des hohen Wertes eine Steuerpflicht vermuten. Aber nehmen sie dem Schenker nicht die Freude, in der Regel lässt sich dies diskret über die Personalabteilung klären.

Samstag, 11. Dezember 2010

Fahrradunfall mit Folgen


Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Freitag, 10. Dezember 2010

BGH-Urteil Patient darf Zahnarzt nach Preis wählen

Spezielle Zahnarztbehandlungen sind häufig teuer, die Rechnung undurchsichtig. Eine Plattform im Internet bietet Patienten die Möglichkeit, Kostenvoranschläge einzustellen und Ärzten, eigene Angebote zu unterbreiten. Gegen diesen Wettbewerb hatten Ärzte geklagt.

Preisvergleiche im Internet sind in vielen Bereichen schon seit Langem nicht mehr wegzudenken. Nicht so in der relativ streng reglementierten Gesundheitsbranche. Hier betrat vor sechs Jahren eine Internetplattform (juristisches) Neuland, die es ermöglicht, online Preisvergleiche zu zahnärztlichen Leistungen einzuholen. Gegen dieses Geschäftsmodell klagten zwei in Bayern tätige Zahnärzte, die einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht witterten.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Kampf gegen Steuerhinterziehung EU schafft das Bankgeheimnis ab

Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus. Selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe.

Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft am Dienstag auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 26. November 2009 entschieden (Az.: 9 O 230/09), dass die dem Erhalt der Vitalfunktionen eines Versicherten dienenden Überwachungsmaßnahmen zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gehören. Die durch sie verursachten Kosten müssen daher von einem privaten Krankenversicherer auch dann übernommen werden, wenn die Maßnahmen nicht durch einen Arzt durchgeführt werden.

Montag, 6. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 4

Termin15.12.2010! Ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen: In der Verlustbescheinigung werden Verluste ausgewiesen, die bankseitig nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden konnten. Befinden sich Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, ist der Bankkunde selbst für den Ausgleich über die Steuererklärung verantwortlich. Die Verlustbescheinigung für das laufende Jahr ist bis spätestens 15.12.2010 zu beantragen. Ob ein solcher Antrag für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit uns vorher besprechen.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 3

• Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren neben der degressiven Abschreibung auch von der Sonderabschreibung von bis zu 20 %. Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevanten Betriebsvermögensgrenzen wurden bei Bilanzierenden von 235.000 € auf 335.000 € bzw. von 125.000 € auf 175.000 € bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2009 und 2010 angehoben. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern erhöhte der Gesetzgeber von 100.000 € auf 200.000 €.

Der Vorteil: Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Maschinen angeschafft, können insgesamt neben der degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genommen werden. Ein Unternehmer kann also im ersten Jahr der Anschaffung bis zu 45 % (bei Anschaffung im Januar) als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen. Er kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern.

Bitte beachten Sie! Wird die Investition im Jahr 2011 durchgeführt, kommen wieder die niedrigeren Betriebsgrößenmerkmale bzw. Gewinngrenzen zum Tragen.

Samstag, 4. Dezember 2010

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Kapitalleistungen einer betrieblichen Lebensversicherung

Betriebliche Altersversorgungen erfreuen sich großer Beliebtheit, auch weil sie steuerlich vorteilhaft sein können. Kommt es jedoch zur Auszahlung, stellt sich die Frage, ob und wenn in welchem Umfang die Leistung aus der Versicherung auch der Kranken- und Pfl egeversicherung unterliegt.

Freitag, 3. Dezember 2010

BGH: keine Beitragserstattung für Hinterbliebene aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. April 2010 entschieden (Az.: IV ZR 90/09), dass Hinterbliebene eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versicherten Verstorbenen keinen Anspruch auf Rückzahlung der während der Wartezeit gezahlten Beiträge haben.
Bei der VBL war der Ehemann der Klägerin pflichtversichert. Vor Erfüllung der Wartezeit verstarb der Mann. Die VBL lehnte den Antrag der Klägerin, ihr eine Hinterbliebenenrente zu gewähren, unter Hinweis auf die nicht erfüllte Wartezeit ab. Die Klägerin beantragte daher, ihr ersatzweise zumindest die von ihrem Mann bis zu seinem Tode gezahlten Beiträge zu erstatten. Auch dieser Antrag wurde abschlägig beschieden. Denn einen solchen Antrag könnten die Versicherten nach den Bestimmungen der Satzung nur selbst stellen. Der Anspruch darauf sei auch nicht vererbbar. Fraglich war, ob hier ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorlag.