Das Oberlandesgericht Celle hat am 10. Juni 2010 entschieden (Az.: 8 U 18/10), dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein kann, wenn ein Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, dass er seinem Versicherer einen Schaden innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Fristen gemeldet hat.
Unternehmensberatungs- und Vermittlungs GmbH / Vermögensmanagement GmbH / Consulting OHG
Samstag, 16. Oktober 2010
Freitag, 15. Oktober 2010
Schulter-Arm-Syndrom nicht verschweigen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil (auf Basis des alten Versicherungsvertrags-Rechts) vom 18. Mai 2010 entschieden (Az.: 12 U 20/09), der Versicherers müsse beweisen, dass sein Vermittler die Frage nach möglichen Vorerkrankungen vertieft hat, wenn in einem Lebens- und Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Antrag, der durch einen Versicherungsvertreter ausgefüllt wurde, die Frage nach Vorerkrankungen bejaht, bei den anschließenden Erläuterungen jedoch nur die akute Schwangerschaft der Antragstellerin erwähnt wurde.
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