Termin15.12.2010! Ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen: In der Verlustbescheinigung werden Verluste ausgewiesen, die bankseitig nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden konnten. Befinden sich Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, ist der Bankkunde selbst für den Ausgleich über die Steuererklärung verantwortlich. Die Verlustbescheinigung für das laufende Jahr ist bis spätestens 15.12.2010 zu beantragen. Ob ein solcher Antrag für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit uns vorher besprechen.
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