Mittwoch, 15. Dezember 2010

Ihr gutes Recht

Informieren Sie sich über die neuesten Urteile und Verbrauchertipps. Diesmal unter anderem zu Onlineeinkäufen, Kombikrediten für Bauherren und Strafgebühren bei Mobilfunkverträgen.


Onlineeinkauf. Um dem Weihnachtsstress zu entgehen, erledigen immer mehr Onlinenutzer ihre Einkäufe via Internet. Dabei sollten sie allerdings drei Grundregeln beachten, rät der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Regel Nummer eins: Kunden sollten sich niemals auf Vorauskasse einlassen. Im schlimmsten Fall liefere ein Händler keine Ware, obwohl er das Geld erhalten hat. Empfehlenswert seien dagegen Onlineläden, die ihren Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur freien Auswahl anbieten. Manche Händler verlangen allerdings bei bestimmten Zahlungsarten eine Zusatzgebühr, kritisiert der BVDW. Regel Nummer zwei lautet deshalb: Kunden sollten sich die Bedingungen vor einer Bestellung genau anschauen. Regel Nummer drei: Beim Übermitteln von Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummer sollte man auf eine geschützte Internetverbindung achten. Sie ist an dem Kürzel „https“ am Anfang der Adresse zu erkennen.

Kombikredite. Bauherren und Wohnungskäufer können im Augenblick mit Riester-Darlehen besonders viel Geld sparen. Noch nie kamen sie an so günstige Kredite wie jetzt, hat die Stiftung Warentest bei einem Vergleich festgestellt. Die staatliche Riester-Förderung gibt es seit zwei Jahren auch für die Tilgung eines Eigenheimdarlehens. Voraussetzung: Der Eigentümer muss das Haus oder die Wohnung nach 2007 gekauft und dort seinen Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben. Besonders günstig seien Riester-Darlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag.

Strafgebühr. Läuft ein Mobilfunkvertrag aus, sollten Kunden vorher einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Mehrere Anbieter verlangen dort nämlich von Nutzern, die Sim-Karte des Telefons zurückzuschicken. Wer das nicht tut, zahlt teils Strafgebühren, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So seien bei Talkline 9,97 Euro fällig, bei mehreren Partner- und Tochterunternehmen von Drillisch sogar 29,65 Euro. Die Frist für das Einschicken der Karte betrage zwischen zwei und drei Wochen. Die Begründungen der Mobilfunkanbieter für die Gebühr seien kaum nachvollziehbar, kritisieren die Verbraucherschützer. Die Unternehmen behaupten, die Karte müsse professionell unbrauchbar gemacht werden oder die Rücknahme diene dem Umweltschutz. Die Verbraucherzentrale vermutet eher eine zusätzliche Einnahmequelle der Anbieter.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen