Mittwoch, 8. Dezember 2010

Kampf gegen Steuerhinterziehung EU schafft das Bankgeheimnis ab

Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus. Selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe.

Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft am Dienstag auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.

Ab 2013 können deutsche Finanzbehörden damit nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei vermuteter Steuerhinterziehung Amtshilfe bei den Behörden in allen EU-Ländern beantragen. Dazu müssen sie den Namen der Person nennen und ihren Verdacht konkret begründen. Sammelabfragen und Datenfischerei im großen Stil soll es nicht geben. "Das ist ein guter Kompromiss", sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt, um die Steuerflucht zu bekämpfen.

Fast drei Jahre nach der Zumwinkel-Affäre hat die Bundesregierung nun zumindest einen effizienteren Informationsaustausch mit den Nachbarländern erreicht - nicht nur innerhalb der EU. In der Vergangenheit hatten die Schweiz und Liechtenstein gern darauf verwiesen, dass man einem Drittstaat nicht mehr Amtshilfe abverlangen könne als einem EU-Mitglied.
  
Doch im Vorgriff auf die Einigung in der EU hatte die Schweiz Ende Oktober mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Bisher unterstützten die Schweizer deutsche Behörden nur bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bei solchen wegen Steuerhinterziehung jedoch nicht. Nun kann Deutschland in Verdachtsfällen auch bei Steuerhinterziehern in der Schweiz Auskünfte einfordern.

Innerhalb der EU sollen ab 2015 auch Daten automatisch zwischen den Finanzbehörden ausgetauscht werden. Das betrifft jedoch nur Informationen über Lohn- und Gehaltseinkünfte, Vergütungen für Aufsichtsräte, Renten, Lebensversicherungen und Einkommen aus Immobilien, die ab dem Jahr 2014 anfallen - und auch nur dann, wenn diese Daten den Steuerbehörden im Ausland vorliegen.

Dividenden und Kapitalgewinne dagegen bleiben bis mindestens 2017 vom automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen. Die Finanzminister verständigten sich auf einen Kompromiss, wonach die EU-Kommission in sieben Jahren einen Bericht vorlegen soll, was der automatische Informationsaustausch gebracht hat. Erst danach wollen sie über den automatischen Informationsaustausch auch bei Kapitaleinkommen reden.

Aus dem Europaparlament hagelte es daher Kritik: "Dies führt zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung zwischen Kapital und Arbeit", sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. Der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann nannte die Einigung "halbherzig": "Angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte ist es in keiner Weise nachvollziehbar, warum Dividenden, Kapitalgewinne sowie Einkünfte aus Lizenzen und Tantiemen vom automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen wurden."

Weit entfernt sind die Finanzminister zudem von einer Verschärfung der EU-Zinssteuer. Die Kommission hatte Ende 2008 vorgeschlagen, auch Kapitalerträge zu erfassen, die EU-Bürger mit Stiftungen im Ausland, bestimmten Lebensversicherungen, Zertifikaten und Fonds erwirtschaften. Unter der 2005 in Kraft getretenen Zinssteuerrichtlinie müssen alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, die Kaimaninseln oder Guadeloupe bisher nur Zinseinkünfte ans heimische Finanzamt des Anlegers melden oder einer anonymen Quellensteuer unterwerfen. Bis zu einer Einigung werde es noch dauern, sagten Diplomaten.

Quelle: ftd

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