Donnerstag, 18. September 2014

Internetpräsenz Praxiskonzept

Kennen Sie schon unsere Internetpräsenz?
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Donnerstag, 11. September 2014

BGH-Urteil zu Verbraucherkrediten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken neben den Zinsen ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Kredite auferlegen können. Dies betrifft alle privaten Ratenkredite, sowie Immobilien-Darlehen. Die Laufzeit spielt herbei keinerlei Rolle.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Bank die Gebühren und deren Höhe bereits festgelegt hatte und der Kunde keinerlei Einfluss darauf hatte. Inwieweit die Erstattungsansprüche zurückreichen, hat der BGH nicht entschieden. Bei älteren Krediten und Darlehen muss noch abgewartet werden, wie die Rechtsprechung des BGH sich dahingegen äußert. Sichere Erstattungsansprüche haben alle ab 2011 geschlossenen Verträge. Der Erstattungsanspruch besteht auch wenn der Kredit bereits abbezahlt ist.
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Dienstag, 9. September 2014

Internetpräsenz Ärzte- und Heilberufeservice

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Donnerstag, 4. September 2014

Lebensversicherungsreformgesetz tritt in Kraft

Am 07.08.2014 ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft getreten.
Dieses stärkt die Lebensversicherung und erhöht die Attraktivität für Kunden. Auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld können sich Kunden auf ihre Lebensversicherung verlassen, da das LVRG die Risikotragfähigkeit stabilisiert und zudem eine faire Verteilung von Überschüssen zwischen den Kunden sichert. Weiterhin ist es transparenter geworden wodurch eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten gegeben ist.
Zudem wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven neu bewertet. Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapieres über dessen ursprünglichem Kaufpreis liegt. An den Bewertungsreserven werden die Kunden seit 2008 bei Vertragsende direkt beteiligt. Die bisherige Regelung führt bei den aktuell niedrigen Zinsen zu einem Ungleichgewicht zwischen den Kunden in der Behandlung der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies ist ein Grund für die Neuregelung. Bei Aktien und Immobilien ändert sich nichts an der bisherigen Regelung. Bewertungsreserven spielen für die Versichertengemeinschaft eine wesentliche Rolle. Mit der neuen Reglung werden die Beteiligung an den Bewertungsreserven und die vertraglichen Verpflichtungen besser in Einklang gebracht.
So müssen die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen einen zusätzlichen Sicherungsbedarf ansetzen. Dieser korrespondiert mit den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren.
Aufgrund des anhaltenden Nierdrigzinsumfeldes wird der Garantiezins für das Neugeschäft ab dem 01.01.2015 auf 1,25% gesenkt. Entscheidend für den Kunden ist hier allerdings die gesamte Verzinsung des Vertrages.
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