Donnerstag, 14. Februar 2013

Wesentliche Änderungen auf 2013 verschoben

Schon seit Monaten streiten Regierung und Opposition über Steuergesetze, die noch 2012 verabschiedet werden sollten. Doch der Großteil der Gesetzesänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollten, werden nun erst im neuen Jahr beschlossen. Am Ende hat der Kompromisswille nur für eine einzige Änderung gereicht, die zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.: Das steuerfreie Existenzminimum wird von 8004 € auf 8130 € angehoben.
Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8354 €. So ist der Stand bei den Gesetzgebungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2013: Insgesamt ist das Jahressteuergesetz das wichtigste noch offene Steuergesetz. Kein anderes Gesetz enthält mehr Änderungen im Steuerrecht. Es ist noch offen wie es mit dem Gesetz weitergeht. Eine Verabschiedung in naher Zunkunft ist möglich, sofern sich die Parteien in dem letzten strittigen Punkt, dem Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften, einigen.
Steuerabkommen mit der Schweiz: Das Steuerabkommen ist vorerst gescheitert und fragwürdig, ob es dafür noch eine Zukunft gibt.
Abbau der kalten Progression: Hier wurde ein Minimalkompromiss erzielt. Auf Druck der Opposition wurde die Anpassung des Steuertarifs wieder gestrichen. Lediglich der verfassungsrechtlich zwingend notwendigen Erhöhung des Grundfreibetrages konnte sich die Opposition nicht verschließen.
Reisekostenrecht und Unternehmensbesteuerung: Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist eine Erfolgsgeschichte aus der Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses. Diese Änderung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft.
Energetische Gebäudesanierung: Nach 18 Monaten ist auch der letzte Anlauf zu einem Kompromiss gescheitert.
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