Das Kindergeld wird zur Stolperfalle. Grund ist eine Neuregelung, die für viele Eltern spätestens mit der Steuererklärung richtig teuer werden kann. Bisher galt: Ein Kind durfte pro Jahr nicht mehr als 8004 Euro pro Jahr verdienen. Danach entfiel der Anspruch auf Kindergeld. Inzwischen darf in unbegrenzter Höhe verdient werden. Das gilt aber nur für die erste Ausbildung. Nimmt das Kind zum Beispiel nach der Lehre ein Studium auf, gibt es ein zeitliches Arbeitslimit für die Gewährung des Kindergeldes: 20 Stunden pro Woche. Für Kinder, die mehr arbeiten, können die Eltern kein Kindergeld mehr kassieren.
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