Donnerstag, 3. Mai 2012

Krankenversicherung - wichtige Urteile und Beschlüsse


- Eine im Rahmen eines Elementartarifs eines privaten Krankenversicherers vereinbarte Klausel, welche die volle Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung nur bei (Erst-)Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt oder durch Fachärzte für Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder einen Not- bzw. Bereitschaftsarzt vorsieht, ist nicht dahin auszulegen, dass den genannten Ärzten ein an der hausärztlichen Versorgung teilnehmender Facharzt für Innere Medizin gleichsteht (BGH, Urteil vom 18.2.2009, Az. IV ZR 11/07; Abruf-Nr. 091270).

- Ein Versicherungsvermittler im Außendienst ist nicht arbeitsunfähig im Sinne des § 1 Abs. 3 MB/KT, wenn er zwei bis drei Kundentermine pro Tag wahrnehmen sowie seine etwa halbstündige Bürotätigkeit ausüben kann (OLG Hamm, Beschluss vom 11.2.2011, Az. 1-20 U 167/10; Abruf-Nr. 112312).
- Tritt ein Versicherer zurück oder kündigt den Vertrag, weil der VN Schwangerschaftskomplikationen in seinem Antrag eines Krankenversicherungsvertrags nicht angegeben hat, so liegt darin ein Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot. Der VN hat Anspruch auf Entschädigung (OLG Hamm, Urteil vom 12.1.2011, Az. 1-20 U 102/10; Abruf-Nr. 1108961.
------------------------------------------------------------- Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns an info@bellingergroup.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen