Donnerstag, 26. April 2012

Berufsunfähigkeitsversicherung - wichtige Urteile und Beschlüsse


- § 2 Absatz 5 BB-BUZ ist so zu verstehen, dass der Versicherer auf die Prüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung anknüpft (OLG Nürnberg, Urteil vom 18.1.2010, Az. 8 U 1820/09; Abruf-Nr. 1029141.
- Ein vereinzelter erhöhter Blutwert ist nur ein Parameter bei der Diagnose von Krankheiten und stellt für sich genommen noch keine Gesundheitsstörung dar. Eine Gesundheitsstörung liegt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch erst bei der Diagnose einer Krankheit oder beim Auftreten von Beschwerden vor, die den Verdacht auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit begründen (LG Heidelberg, Urteil vom 18.10.2011, Az. 2 0 201/09; Abruf-Nr. 114147).
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