- Der Versicherer kann im Leistungsfall der
Krankentagegeldversicherung von seinem VN keine Umorganisation der
Arbeitsabläufe verlangen, die nur mit eigenem Kapitaleinsatz realisierbar sind.
Eine Verweisungsmöglichkeit auf andere Erwerbstätigkeiten besteht nicht (BGH,
Urteil vom 20.5.2009, Az. IV ZR 274/06; Abruf-Nr. 092440).
------------------------------------------------------------- Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns an info@bellingergroup.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen