Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Sicherungsverwahrung zum Beispiel ändert.
Die Sicherungsverwahrung wird grundlegend reformiert und auf schwere Delikte beschränkt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich abgeschafft. Täter, die nach einem Straßburger Urteil vom 17. Dezember 2009 eigentlich freizulassen sind, sollen dauerhaft untergebracht werden können, wenn sie "psychisch gestört" sind. Ist die Freilassung nicht zu verhindern, sind elektronische Fußfesseln möglich.
Wir zeigen, was sich im Bereich Sicherungsverwahrung zum Beispiel ändert.
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