Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Sicherungsverwahrung zum Beispiel ändert.
Ab dem 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Spareinlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Bei einer Insolvenz des Instituts erhalten die Kunden binnen 30 Arbeitstagen ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück. Bisher mussten sie bis zu drei Monate warten.
Wir zeigen, was sich im Bereich Sicherungsverwahrung zum Beispiel ändert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen