Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Ökosteuer zum Beispiel ändert.
Die Ausnahmen für besonders energieintensive Unternehmen werden ein wenig eingeschränkt. Aluminiumhersteller, Zementwerke und Chemiefirmen waren Sturm gegen die ursprünglichen Pläne gelaufen, die Vergünstigungen ganz zu streichen. Um Arbeitsplätze in Deutschland nicht zu gefährden, hebt die Bundesregierung den ermäßigten Steuersatz von 60 auf 75 Prozent des Regelsatzes an. Zudem wird dem sogenannten Contracting ein Riegel vorgeschoben. Damit soll verhindert werden, dass Firmen ihre Energieerzeugung auf Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen übertragen. Dadurch kamen sie in den Genuss der Steuervergünstigungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Ökosteuer zum Beispiel ändert.
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