Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Behandlung auf Rechnung zum Beispiel ändert.
Behandlung auf Rechnung
Wer sich als gesetzlich Versicherter beim Arzt behandeln lässt, kann dies auf Rechnung tun und diese dann zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Verbraucherschützer warnen aber, dass Patienten bei dieser Abrechnungsmethode auf Kosten sitzen bleiben können, weil die Kasse nur einen Teilbetrag erstattet.
Bisher war die Entscheidung für die Kostenerstattung ein Jahr lang bindend, künftig gilt sie für drei Monate. Wer als GKV- Versicherter ein teureres Medikament als von der Kasse akzeptiert wünscht, kann auch dieses bei Übernahme der Mehrkosten bekommen.
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