Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Arbeitslosenversicherung zum Beispiel ändert.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei 2500 Euro Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 Euro mehr bezahlen, seine Firma ebenfalls.
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