Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken neben den Zinsen ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Kredite auferlegen können. Dies betrifft alle privaten Ratenkredite, sowie Immobilien-Darlehen. Die Laufzeit spielt herbei keinerlei Rolle.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Bank die Gebühren und deren Höhe bereits festgelegt hatte und der Kunde keinerlei Einfluss darauf hatte. Inwieweit die Erstattungsansprüche zurückreichen, hat der BGH nicht entschieden. Bei älteren Krediten und Darlehen muss noch abgewartet werden, wie die Rechtsprechung des BGH sich dahingegen äußert. Sichere Erstattungsansprüche haben alle ab 2011 geschlossenen Verträge. Der Erstattungsanspruch besteht auch wenn der Kredit bereits abbezahlt ist.
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