Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher den Steuervorteil für den Einbau einer Dachgaube verweigert. Alle Maßnahmen zur Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche seien Neubaumaßnahmen. Das gilt auch dann, wenn die Fläche mit 2,40 m² sehr geringfügig ausfällt.
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