Donnerstag, 20. Februar 2014

Sonderausgabenabzug bei Rürup-Renten

Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro.
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