Donnerstag, 9. Mai 2013

Änderungen bei Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz enthält diverse Änderungen bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, insbesondere in Hinsicht auf die Riester-Rente. Beispielsweise sollen sämtliche Altersvorsorgeprodukte in Zukunft besser vergleichbar werden. Das Gesetz hat der Bundestag am 31. Januar 2013 beschlossen, allerdings hat der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Opposition stört sich noch an der Anhebung des Förderhöchstbetrags für Basisrenten und meint, dass das Wohneigentum gegenüber anderen Altersvorsorgearten zu sehr begünstigt wird. Im einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen:
- Produktinformationsblatt: Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge wird ein standardisierendes produktübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt, das Angaben zu anfallenden Kosten, Rendite-Erwartung und Anlagerisiko enthält.
- Basisrente und Erwerbsunfähigkeit: Der maximale Sonderausgabenabzug für eine Basisrente soll von 20.000 € auf 24.000 € angehoben werden. Zudem sind zukünftig auch Angebote begünstigt, die zusätzlich eine Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit enthalten.
- Wohn-Riester: Beim Wohnriester sind eine Reihe von Änderungen vorgesehen, die das Angebot attraktiver machen sollen. Beispielsweise ist die förderunschädliche Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen für die selbstgenutzte Wohnung zukünftig jederzeit möglich. Außerdem besteht künftig während der gesamten Auszahlungsphase die Möglichkeit, sich für eine Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos zu entscheiden.
- Behindertengerechter Umbau: Das Wohn-Riester kann künftig auch unter bestimmten Voraussetzungen für Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Ausgestaltung der selbstgenutzten Wohnung verwendet werden.
- Kosten beim Vertragswechsel: Die Kosten beim Vertragswechsel werden auf maximal 150 € begrenzt. Außerdem sollen maximal 50% des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter berücksichtigt werden dürfen.
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