Donnerstag, 28. Februar 2013

Erhöhung des Apothekenhonorars geplant

Dem Referenten entwurf zufolge ist eine Erhöhung des Festzuschusses pro abgegebener Packung von 8,10 € auf 8,35 € geplant. Insgesamt würde das für die Apotheken ein Plus von rund 19ß Millionen € jährlich bedeuten; das entspricht im Durchschnitt ca. 9000 € pro Apotheke.
Bundesfinanzminister Schäuble kritisierte im Rahmen der Ressortabstimmung die finanzielle Belastung der Krankenkassen, die durch die Erhöhung entstehen würde. Auch der Bund hätte über die Beamtenbeihilfe mit steigenden Kosten zu rechnen.
Von der Apothekerschaft wird die vorgeschlagene Erhöhung hingegen als völlig unzureichend kritisiert. Unter Bezugnahme auf die finanzielle Belastung der Apotheken und vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken seit 2004 fordert sie eine Erhöhung auf 9,14 €. Mehrere Bundesländer sprachen sich in ihren Stellungnahmen ebenfalls für eine stärkere Erhöhung des Apothekenhonorars aus, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln auch künftig sicherzustellen.
Eine Annäherung zwischen Apothekerverbänden und Bundesministerien erscheint im weiteren Abstimmungsprozess jedoch schwierig, da die Vorstellungen weit auseinander liegen.
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