Donnerstag, 13. Dezember 2012

Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

Das Landgericht (LG) Bamberg hatte entschieden, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmern Vergünstigungen in Aussicht stellt. Dies sah das Oberlandesgericht Bamberg nach Angaben der Rechtsanwaltskammer (RAK) München nun anders (Urt. v. 20.06.2012, Az. 3 U 236/11 - noch nicht veröffentlicht).
Nach Angaben der RAK München wurde dem Rechtsschutzversicherer verboten, von seinen Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei höheren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine versichererseitig empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.
Das OLG hob mit seiner Entscheidung ein umstrittenes Urteil des LG Bamberg auf.
Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Versicherungsnehmer, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen, so der Präsident der RAK München, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, und begrüßte deshalb das Urteil nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher.
Die Bamberger Richter haben die Revision zum BGH zugelassen, die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor.
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