Donnerstag, 27. September 2012

Au-Pair-Aufenthalt im Ausland: Berufsausbildung?

Für ein volljähriges Kind kann Kindergeld u. a. dann bezogen werden, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Grundsätzlich stellt ein Au-Pair-Aufenthalt im Ausland keine Berufsausbildung dar. Mit Urteil vom 15.März 2012 hat der BFH jedoch ausgeführt, dass bei einer gleichzeitigen Sprachausbildungin Form von durchschnittlich mindestens 10 Wochenstunden theoretisch-systematischem Sprachunterricht das Vorliegen einer Berufsausbildung anerkannt werden könne-. Zeiten für Hausarbeiten sowei sprachliche Unterweisungen durch die Gastmutter, wenn deren besondere Qualifikation nicht nachgewiesen wird, sind hierbei jedoch nicht mit einzubeziehen. Liegt der Fremdsprachenunterricht durchschnittlich unter 10 Wochenstunden, können nach dem BFH einzelne Monate als Berufsausbildung gewertet werden, wenn in diesen deutlich mehr als 10 Wochenstunden intensiven Sprachunterrichts vorliegen. Auch wenn die Vor- und Nachbereitung einen über das Übliche hinausgehenden zusätzlichen Zeitaufwand erfordert, etwa bei fachlich orientiertem Sprachunterricht oder Vorträgen des Kindes in der Fremdsprache, kann in Einzelfällen eine Berufsausbildung vorliegen.

------------------------------------------------------------- Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns an info@bellingergroup.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen