Das Amtsgericht München hat am 1. April 2011 entschieden (Az.: 261 C 32374/10), dass eine Hundehalterin, die bei Unterbinden einer Rauferei zwischen ihrem und einem fremden Hunde verletzt wird, auch dann keinen Anspruch auf eine vollständige Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz hat, wenn sie selber kein Verschulden an dem Vorfall trifft.
Mit ihrem Labrador war die Klägerin im Englischen Garten in München unterwegs, als ihr eine Frau mit einem Ridgeback entgegen kam. Daraus entwickelte sich zwischen beiden Hunden eine Rauferei. Die Klägerin hielt ihren Hund dann fest, um das Gerangel zu unterbinden. Daraufhin lief der Ridgeback auf die Klägerin zu und biss ihr in die Hand. Infolge des Bisses erlitt die Klägerin eine Blutvergiftung, die erhebliche Schmerzen und Fieber auslöste. Erst nach fast drei Monaten war sie wieder uneingeschränkt arbeitsfähig, gleichwohl blieben Narben sowie eine Sensibilitätsstörung des Handrückens einschließlich Spannungsschmerzen zurück.
Daher forderte die Klägerin von dem Hundehaftpflichtversicherer des Ridgebacks die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 2.500,- Euro. Dieser ging jedoch von einem erheblichen Mitverschulden der Frau aus und zahlte ihr nur 750,- Euro.
Mit dem Fall befasste sich schließlich das Münchener Amtsgericht, wo die die Klägerin einen Teilerfolg erlitt.
Nach Ansicht des Gerichts würde der Klägerin angesichts der Schwere und der Folgen der Verletzung zwar grundsätzlich ein Schmerzensgeld in der von ihr geforderten Höhe zustehen. Sie muss sich allerdings haftungsmindernd die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ging die Aggression letztlich von dem Labrador aus. Er hat daher die Verletzung seiner Halterin mitbegründet.
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht jedoch nicht. Davon wäre nur dann auszugehen gewesen, wenn sie unmittelbar in das Gerangel eingegriffen und nicht eine Kampfpause genutzt hätte, um ihren Hund festzuhalten. Unter Berücksichtigung der Gefahr, die von ihrem eigenen Hund ausging, wurde ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen.
Mittlerweile ist die Entscheidung rechtskräftig.
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