Der Versicherungsnehmer ist Arzt. Wie viele Ärzte führt er u.a. Krebsvorsorgeuntersuchungendurch.
Eine Krankenkasse war der Auffassung, dass die Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätten.
Die Krankenkasse hat Strafanzeige erstattet. Es sei ein Schaden von über 11.000,- € entstanden.
Mit Hilfe eines spezialiserten Rechtsanwaltes konnte in einer mündlichen Verhandlung vor einem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153 a stopp erreicht werden. Dem Angeklagten wurde "lediglich" als Bedingung auferlegt, einen vierstelligen Betrag an eine Einrichtung der Krebsprävention zu bezahlen. Diese Geldauflage ist keine Strafe und es erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister.
Die Rechtsschutzversicherung hat im Rahmens der Verhandlungen Kosten für die Verteidigung in Höhe von über 7.000,- € übernommen.
Erläuternde Hinweise zum Kassenarztrecht
Das Kassenarztrecht gilt als eines der unübersichtlichsten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Juristen durchdringen. Bei den Abrechnungen geht es um hohe Beträge. Fehler in der Abrechnung können aber viele Ursachen haben: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben und Fehler in der Abrechungssoftware oder ein Betrugsversuch.
Wenn einmal ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde, sollte der Beschuldigte von Beginn an von einem kompetenten Verteidiger begleitet werden. Eine Verurteilung hätte für den Arzt unabsehbare Konsequenzen, die bis zur Entziehung der Lebensgrundlage führen können.
Die Bellinger Unternehmensgruppe berät Sie auch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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