Freitag, 25. März 2011

Arbeitszimmer


Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Arbeitszimmer zum Beispiel ändert.
Wer regelmäßig zuhause arbeitet, kann das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007, aber nur für diejenigen die jeweils Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern gekippt. Die Neuregelung soll die Steuerzahler um 250 Mio. Euro jährlich entlasten.

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