Die Sommerferien sind in vollem Gange und viele Schüler nutzen die Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Unternehmer haben die Möglichkeit mit Ferienjobbern Bedarfsspitzen im Betrieb flexibel abzudecken. Eine Win-Win-Situation, bei der allerdings die Steuern und Sozialabgaben nicht vergessen werden dürfen.
Auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Dabei gibt es drei Wege die Besteuerung durchzuführen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall kann der Chef die sogenannten ELStAM-Daten des Schülers abrufen und den Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vornehmen.
Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von knapp 900 Euro wird dabei in der Regel keine Steuer fällig, da der Steuergrundfreibetrag wirkt. Verdient der Schüler mehr und zahlt er Lohnsteuern, kann er sich die zu viel gezahlten Steuern ggf. über eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Für Schüler, die nur in den "großen" Ferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt werden, wenn die Tätigkeit maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage umfasst. Aber aufgepasst, hat der Schüler vorher schon gejobbt oder beginnt er nach den Sommerferien mit einer Ausbildung, gilt die Versicherungsfreiheit nicht mehr. Der Chef sollte somit unbedingt vor Beginn der Beschäftigung danach erkundigen.
Als Alternative kommt ein Minijob-Verhältnis in Betracht. Hier darf der Schüer maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen ist zudem eine pauschale Lohnbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 Prozent möglich. Allerdings ist diese dritte Möglichkeit an enge Voraussetzungen geknüpft und wird daher in der Praxis selten genutzt.
Das Kindergeld wird durch den Ferienjob nicht gefährdet. Seit dem Jahr 2012 spielt es für das Kindergeld keine Rolle mehr, wie viel Taschengeld der Schüler hinzuverdient.
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