Von 2015 an müssen Banken bei Kapitalerträgen neben der Abgeltungsteuer und dem Soli (zusammen 25,79 Prozent) auch die Kirchensteuer (2,20 Prozent) automatisch an den Fiskus abführen. Dazu erfragen sie beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden.
Anleger können den automatischen Abzug verhindern, wenn sie bis 30. Juni beim Bundeszentralamt schriftlich widersprechen (www.formulare-bfinv.de). Dann wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wie bisher erst mit der Einkommensteuererklärung fällig.
Wer etwa auf Grund eines Austritts von der Kirchensteuer muss nichts veranlassen.
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