Dienstag, 26. April 2011

Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen


Vielen Hobbysammlern und Gelegenheitshändlern dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gar nicht gefallen. Das Gericht ist nämlich der Ansicht, dass auch Privatauktionen beim Internetportal eBay umsatzsteuerpflichtig sein können. Zwar verlangt das Gericht dafür, dass auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen verkauft werden, aber die rund 400 Auktionen pro Jahr, in denen sich die Kläger von Teilen ihrer Sammlungen getrennt haben, erreichen längst nicht nur gewerbliche Verkäufer. Die Kläger hatten sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berufen, der ausdrücklich festgestellt hat, dass der Verkauf einer privaten Sammlung auch in mehreren Teilen nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Das ist im Prinzip richtig, meint das Finanzgericht, gelte aber nicht für eBay bei einer so großen Zahl von Auktionen. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof gegen das Finanzgericht entscheidet oder zumindest klarere Kriterien definiert.
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