Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Erbschaftsteuer zum Beispiel ändert.
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer ab 2001 mit Ehen gleichgestellt. Damit gelten auch für diese Paare Steuersätze von sieben bis 30 Prozent in der Steuerklasse eins. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass schwule und lesbische Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer nicht mehr schlechter gestellt werden dürfen als heterosexuelle Ehepaare.
Wir zeigen, was sich im Bereich Erbschaftsteuer zum Beispiel ändert.
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