Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Steuer-ID zum Beispiel ändert.
Die Funktionen der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer werden erweitert. Davon profitieren vor allem die Finanzämter. Denn künftig fällt es schneller auf, wenn Anleger das Freistellungsvolumen auf Kapitaleinkünfte von 801 Euro überschreiten. Ab 2011 muss auf neuen Freistellungsaufträgen die Steuer-ID angegeben werden. Zudem werden die Banken verpflichtet, bei der Übermittlung von Geldgeschenken die Identifikationsnummern von Schenker und Beschenktem mitzuteilen. Für den Fiskus kann damit leichter feststellen, ob Schenkungsteuer bezahlt werden muss.
Wir zeigen, was sich im Bereich Steuer-ID zum Beispiel ändert.
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