Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Hartz-IV zum Beispiel ändert.
Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger
Der Bund bezahlt für Langzeitarbeitslose keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Damit spart er rund 2 Milliarden Euro im Jahr, den Betroffenen entgeht ein späterer Rentenanspruch von monatlich 2,09 Euro.
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