Zum Jahreswechsel 2011ändern sich eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen.
Wir zeigen, was sich im Bereich Elterngeldzum Beispiel ändert.
Elterngeld
Diese Lohnersatzleistung wird moderat gekürzt. Künftig werden nur 65 statt 67 Prozent als Berechnungsgrundlage genommen, wenn das Nettoeinkommen bei mehr als 1200 Euro im Monat liegt. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II soll das Elterngeld von 300 Euro monatlich ganz entfallen, ebenso für Top-Verdiener, die die "Reichensteuer" zahlen. Dies betrifft aber nur Wenige.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen