Freitag, 3. Dezember 2010

Dienstag, 30. November 2010

Vier Wochen Prüfungsfrist für Kfz-Versicherung


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 26. April 2010 entschieden (Az.: 3 W 15/10), dass einem Kfz-Haftpflichtversicherer auch bei einer eindeutigen Sach- und Rechtslage eine Regulierungsfrist von mindestens vier Wochen eingeräumt werden muss. Reicht ein Geschädigter vor Ablauf dieser Frist Klage ein, so muss er die Kosten des Verfahrens selber zahlen.

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 2

Degressive Abschreibung läuft Ende 2010 aus: Die Bundesregierung hat die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1.1.2009 wieder eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab diesem Datum angeschafft oder hergestellt werden, und war auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft demnach zum Jahresende 2010 aus.

Der Vorteil: Die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei der linearen Abschreibung. Investitionen lohnen sich also i. d. R. besonders, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis mit weniger Steuern belastet wird. In der Praxis gilt es jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, wann und ob die Auswirkung der degressiven Abschreibung von Vorteil ist.

Freitag, 26. November 2010

Auslaufendes Wasser in Teeküche mitversichert

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 (Az.: 12 U 6/10) entschieden, dass in der Betriebshaftpflicht-Versicherung für eine Bau- und Möbeltischlerei Schäden mitversichert sind, die durch den versehentlichen Falschanschluss eines Wasserhahns durch einen Firmenmitarbeiter entstehen. Das gilt zumindest dann, wenn zu dem Auftrag des Versicherten auch der Einbau einer Teeküche gehörte.