Samstag, 11. Dezember 2010

Fahrradunfall mit Folgen


Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Freitag, 10. Dezember 2010

BGH-Urteil Patient darf Zahnarzt nach Preis wählen

Spezielle Zahnarztbehandlungen sind häufig teuer, die Rechnung undurchsichtig. Eine Plattform im Internet bietet Patienten die Möglichkeit, Kostenvoranschläge einzustellen und Ärzten, eigene Angebote zu unterbreiten. Gegen diesen Wettbewerb hatten Ärzte geklagt.

Preisvergleiche im Internet sind in vielen Bereichen schon seit Langem nicht mehr wegzudenken. Nicht so in der relativ streng reglementierten Gesundheitsbranche. Hier betrat vor sechs Jahren eine Internetplattform (juristisches) Neuland, die es ermöglicht, online Preisvergleiche zu zahnärztlichen Leistungen einzuholen. Gegen dieses Geschäftsmodell klagten zwei in Bayern tätige Zahnärzte, die einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht witterten.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Kampf gegen Steuerhinterziehung EU schafft das Bankgeheimnis ab

Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus. Selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe.

Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft am Dienstag auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 26. November 2009 entschieden (Az.: 9 O 230/09), dass die dem Erhalt der Vitalfunktionen eines Versicherten dienenden Überwachungsmaßnahmen zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gehören. Die durch sie verursachten Kosten müssen daher von einem privaten Krankenversicherer auch dann übernommen werden, wenn die Maßnahmen nicht durch einen Arzt durchgeführt werden.