Montag, 6. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 4

Termin15.12.2010! Ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen: In der Verlustbescheinigung werden Verluste ausgewiesen, die bankseitig nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden konnten. Befinden sich Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, ist der Bankkunde selbst für den Ausgleich über die Steuererklärung verantwortlich. Die Verlustbescheinigung für das laufende Jahr ist bis spätestens 15.12.2010 zu beantragen. Ob ein solcher Antrag für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit uns vorher besprechen.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2010 Nr. 3

• Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren neben der degressiven Abschreibung auch von der Sonderabschreibung von bis zu 20 %. Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevanten Betriebsvermögensgrenzen wurden bei Bilanzierenden von 235.000 € auf 335.000 € bzw. von 125.000 € auf 175.000 € bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2009 und 2010 angehoben. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern erhöhte der Gesetzgeber von 100.000 € auf 200.000 €.

Der Vorteil: Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Maschinen angeschafft, können insgesamt neben der degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genommen werden. Ein Unternehmer kann also im ersten Jahr der Anschaffung bis zu 45 % (bei Anschaffung im Januar) als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen. Er kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern.

Bitte beachten Sie! Wird die Investition im Jahr 2011 durchgeführt, kommen wieder die niedrigeren Betriebsgrößenmerkmale bzw. Gewinngrenzen zum Tragen.

Samstag, 4. Dezember 2010

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Kapitalleistungen einer betrieblichen Lebensversicherung

Betriebliche Altersversorgungen erfreuen sich großer Beliebtheit, auch weil sie steuerlich vorteilhaft sein können. Kommt es jedoch zur Auszahlung, stellt sich die Frage, ob und wenn in welchem Umfang die Leistung aus der Versicherung auch der Kranken- und Pfl egeversicherung unterliegt.

Freitag, 3. Dezember 2010

BGH: keine Beitragserstattung für Hinterbliebene aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. April 2010 entschieden (Az.: IV ZR 90/09), dass Hinterbliebene eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versicherten Verstorbenen keinen Anspruch auf Rückzahlung der während der Wartezeit gezahlten Beiträge haben.
Bei der VBL war der Ehemann der Klägerin pflichtversichert. Vor Erfüllung der Wartezeit verstarb der Mann. Die VBL lehnte den Antrag der Klägerin, ihr eine Hinterbliebenenrente zu gewähren, unter Hinweis auf die nicht erfüllte Wartezeit ab. Die Klägerin beantragte daher, ihr ersatzweise zumindest die von ihrem Mann bis zu seinem Tode gezahlten Beiträge zu erstatten. Auch dieser Antrag wurde abschlägig beschieden. Denn einen solchen Antrag könnten die Versicherten nach den Bestimmungen der Satzung nur selbst stellen. Der Anspruch darauf sei auch nicht vererbbar. Fraglich war, ob hier ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorlag.